Wichtige Lohnverrechnungsinfos (Corona)Prämien für 2021

Prämien oder Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der Covid-19-Krise für das Kalenderjahr 2021 gewährt werden,sind bis zur Höhe von € 3.000,00 abgabenfrei. Zur Wahrung der Abgabenfreiheit muss die Auszahlung bis Februar 2022 erfolgen. Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Kommunalsteuer, DB und DZ). Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich im Hinblick auf die Coronakrise geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden (also nicht anstatt bisher üblicher anderer Bezüge).

Ebenso können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Zeitraum von 1. November 2021 bis 31. Jänner 2022 Gutscheine im Wert von bis zu € 365,00 abgabenfrei schenken, soweit der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen im Jahr 2021 noch nicht ausgeschöpft wurde.Zusätzlich zu den gewohnten € 186,00/pro Jahr und Mitarbeiter können somit im Jahr 2021 im Wert von max. € 551,00 (€ 365,00 + € 186,00) Gutscheine an die Mitarbeiter steuerfrei ausgegeben werden.

Bitte vergessen Sie nicht, dass die Homeoffice-Tage der Mitarbeiter in der Lohnverrechnung erfasst werden müssen, denn nur am Jahreslohnzettel erfasste Homeoffice Tage können bei der Jahreserklärung/ Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.