Wichtige Lohnverrechnungsinfos (Corona)Prämien für 2021
Prämien oder Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der Covid-19-Krise für das Kalenderjahr 2021 gewährt werden,sind bis zur Höhe von € 3.000,00 abgabenfrei. Zur Wahrung der Abgabenfreiheit muss die Auszahlung bis Februar 2022 erfolgen. Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Kommunalsteuer, DB und DZ). Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich im Hinblick auf die Coronakrise geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden (also nicht anstatt bisher üblicher anderer Bezüge).
Ebenso können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern
im Zeitraum von 1.
November 2021 bis 31. Jänner 2022 Gutscheine im Wert von
bis zu
€ 365,00 abgabenfrei schenken, soweit der Freibetrag für
die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen im Jahr 2021 noch nicht ausgeschöpft
wurde.Zusätzlich zu den gewohnten € 186,00/pro Jahr und
Mitarbeiter können somit im Jahr 2021 im Wert von max. € 551,00 (€ 365,00 + €
186,00) Gutscheine an die Mitarbeiter steuerfrei ausgegeben werden.
Bitte vergessen Sie nicht, dass die Homeoffice-Tage
der Mitarbeiter in der Lohnverrechnung erfasst werden müssen, denn nur am
Jahreslohnzettel erfasste Homeoffice Tage können bei der Jahreserklärung/
Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.