STEUEFREIE TEUERUNGSPRÄMIE 2022 und 2023

Zahlungen des Arbeitgebers in den Jahren 2022 und 2023 auf Grund der gestiegenen Preise als „Teuerungsprämie“ sind bis zu einem Betrag von insgesamt € 3.000,-- pro Jahr steuerfrei!

Diese Teuerungsprämie ist in diesem Ausmaß auch von Sozialversicherungsbeiträgen und sonstigen Lohnnebenkosten befreit.

Achtung: Keine Kumulation mit Mitarbeiter­gewinnbeteiligung möglich!

Sonderregelung für 2022:

Eine 2022 bereits gewährte Gewinnbeteiligung darf nachträglich als Teuerungsprämie umbenannt und entsprechend in der Lohnverrechnung (lohnnebenkostenfrei) behandelt werden.