STEUEFREIE TEUERUNGSPRÄMIE 2022 und 2023
Zahlungen des Arbeitgebers in den Jahren 2022 und 2023 auf Grund der gestiegenen Preise als „Teuerungsprämie“ sind bis zu einem Betrag von insgesamt € 3.000,-- pro Jahr steuerfrei!
Diese Teuerungsprämie ist in diesem Ausmaß auch von Sozialversicherungsbeiträgen und sonstigen Lohnnebenkosten befreit.
Achtung: Keine Kumulation mit Mitarbeitergewinnbeteiligung möglich!
Sonderregelung für 2022:
Eine 2022 bereits gewährte Gewinnbeteiligung darf nachträglich als Teuerungsprämie umbenannt und entsprechend in der Lohnverrechnung (lohnnebenkostenfrei) behandelt werden.