SOZIALVERSICHERUNGSBONUS für GEWERBETREIBENDE

  • Allen Selbstständigen gebührt bei einer monatlichen Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung von mindestens 566 Euro und bis maximal 2.900 Euro eine Gutschrift von € 160 bis € 500;
  • Die Versicherung muss zum Stichtag 31.8.2022 bestehen;
  • Berechnungsbasis ist die vorläufige bzw. endgültige Beitragsgrundlage;
  • Gutschrift erfolgt mit der Beitragsvorschreibung für das vierte Quartal 2022.
  • Betrag ist für Jahreseinkommen unter 24.500 Euro steuerfrei.
Ein Teuerungsabsetzbetrag bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vermindert den Sozialversicherungsbonus!