Reiseleistungen Neuerungen ab 2022

Verpflichtende Margenbesteuerung lt. UStR nur bei Besorgungsleistungen (Handeln auf fremde Rechnung)

Ab 2022 gilt die Margen­besteuerung auch bei Leistung an Unternehmer und es ist stets die Einzelmarge zu berechnen.

Neu ist auch für Betriebsausflüge und Incentive-Reisen, dass die Ausnahme weggefallen, dass bis zu € 100 pro Jahr und Arbeitnehmer ein Vorsteuerabzug möglich ist.

Ab 2022 ist in der Regel daher der Vorsteuerabzug für eingekaufte Betriebsausflüge (Marge von € 0) ausgeschlossen.

Rechnungslegung

Angaben wie „Reiseleistungen/Sonderregelung“ oder „Margenbesteuerung“ auf der Rechnung sind verpflichtend!

Die Rechnung (unter Ausweis der Umsatzsteuer) zwingt den Besorger einer Reiseleistung letztlich die nicht in einem Drittland gelegene Marge zumindest gegenüber unternehmerischen Kunden zu offenbaren.

Da gegenüber Privatpersonen keine (umsatzsteuerrechtliche) Rechnungsausstellungs- verpflichtung besteht, kann man diese ohne Umsatzsteuerausweis und somit Offenlegung der Marge stellen.