Kollektivvertrag Reisebüros 2022 - Gewährung der kollektivvertraglichen Einmalzahlung als Coronaprämie

Bestimmungen zur Einmalzahlung:

Jede(r) Angestellte, der sich zum Stichtag 1. April 2022 in einem aufrechten Dienstverhältnis befindet, erhält auf Basis Vollzeit eine Einmalzahlung in Höhe von € 200, die bis spätestens 30. April 2022 auszubezahlen ist.

Teilzeitangestellte erhalten die Einmalzahlung aliquot auf Stundenbasis.

Lehrlinge erhalten zu denselben Bedingungen eine Einmalzahlung in Höhe von € 100.

Ausgenommen von dieser Einmalzahlung sind geringfügig und fallweise Beschäftigte sowie Angestellte, die zum Stichtag 1. April 2022 in Karenz oder Mutterschutz sind.

In der Kollektivvertrags-Vereinbarung ausdrücklich festgehalten ist die Möglichkeit, dass die Einmalzahlung auch als steuer- und beitragsfreie Coronaprämie für das Jahr 2021 gewährt werden kann, sofern die Auszahlung in den Monaten Dezember 2021 bzw. Jänner/Februar 2022 erfolgt.