ENERGIEKOSTENZUSCHUSS und ENERGIEKOSTENPAUSCHALE
ACHTUNG!
Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss 2 ist bis 2.11.2023 möglich,
Antragstellung für Energiekostenpauschale ist bis 30.11.2023 möglich
Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss II
Die Voranmeldung ist für eine anschließende Antragstellung UNBEDINGT erforderlich. Für den Antrag selbst wird dann in weiterer Folge von der AWS per Mail ein persönliches Zeitfenster zugewiesen.
BITTE BEACHTEN SIE, DASS WIR KEINE VORANMELDUNGEN DURCHFÜHREN!
Antragstellung für Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmen ist bis 30.11.2023 möglich
Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss 2 ist bis 2.11.2023 möglich,
Antragstellung für Energiekostenpauschale ist bis 30.11.2023 möglich
Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss II
Die Voranmeldung ist für eine anschließende Antragstellung UNBEDINGT erforderlich. Für den Antrag selbst wird dann in weiterer Folge von der AWS per Mail ein persönliches Zeitfenster zugewiesen.
BITTE BEACHTEN SIE, DASS WIR KEINE VORANMELDUNGEN DURCHFÜHREN!
Antragstellung für Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmen ist bis 30.11.2023 möglich
Förderungsfähige Unternehmen sind
Mehr Details und ein Selbst-Check auf www.energiekostenpauschale.at |
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