ENERGIEKOSTENZUSCHUSS und ENERGIEKOSTENPAUSCHALE

ACHTUNG!
Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss 2 ist bis 2.11.2023 möglich,
Antragstellung für Energiekostenpauschale ist bis 30.11.2023 möglich


Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss II 


Die Voranmeldung ist für eine anschließende Antragstellung UNBEDINGT erforderlich. Für den Antrag selbst wird dann in weiterer Folge von der AWS per Mail ein persönliches Zeitfenster zugewiesen.

BITTE BEACHTEN SIE, DASS WIR KEINE VORANMELDUNGEN DURCHFÜHREN!

Antragstellung für Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmen ist bis 30.11.2023 möglich

Förderungsfähige Unternehmen sind

  • bestehende Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich,
  • deren Jahresumsatz für das Kalenderjahr 2022 mindestens 10.000 Euro und höchstens 400.000 Euro beträgt,
  • die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sind,
  • konzessionierte Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie gemeinnützige Rechtsträger mit ihren unternehmerischen Tätigkeiten iSd § 2 UStG.

Mehr Details und ein Selbst-Check auf www.energiekostenpauschale.at

Tipp: Weitere Hilfestellung erhalten Sie bei der Hotline zur Energiekostenpauschale (01 890 80 6776) und beim USP Service Center (050 233 733)